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Jede Gesellschaft braucht für das Zusammenleben ihrer Bürger allseits anerkannte und respektierte Grundsätze. Im Laufe von Jahrhunderten geformt, haben sie für alle Bereiche der Gesellschaft Gültigkeit. Europa und Österreich mit ihm wurde von der christlichen Religion, von deren Moral und Ethik geformt, die Menschenrechte, die Gleichwertigkeit von Mann und Frau, das spezifische soziale Denken und Handeln u. a. m. konnte sich daraus entwickeln.
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Grundsätze menschlichen Zusammenlebens
Diese Grundsätze garantieren bei konsequenter Umsetzung das Höchstmaß an Freiheit für den Menschen im Rahmen einer Gemeinschaft, die ihrerseits Regeln für das tägliche Zusammenleben in allen Bereichen vorgibt. Diese Grundsätze sind:
Die Personalität: Sie definiert die Gleichheit des Menschen in seiner Würde vor Gott, seine Individualität und Freiheit, begrenzt nur durch das Wohl des Anderen und durch das Ge-meinwohl.
Die Solidarität: Sie verpflichtet die Person und die Gemeinschaft zu wechselseitiger Unter-stützung und ist das soziale Ordnungsprinzip für die Institutionen untereinander wie auch zum Individuum.
Die Subsidiarität. Sie fixiert, ausgehend von der kleinsten Einheit, z. B. der Familie oder der Gemeinde, die Zuständigkeiten für Aufgaben im Gemeinwesen nach Zweckmäßigkeit und Sinnhaftigkeit.
Das Gemeinwohl: Es soll allen Menschen ein volles bzw. leichteres Erreichen der eigenen Vollendung ermöglichen und stellt gleichzeitig die Existenzberechtigung für den Staat dar. Das Gemeinwohl ist sowohl das Recht jeder Person wie auch die Pflicht zur Teilnahme für jeden Menschen.
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